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Pressemitteilung

34 Mill. € EU-Strafe für Deutschland

ÖDP: EU-Vertragsstrafen sind durch die Verursacher, nicht vom Steuerzahler zu bezahlen Whistleblower-Richtlinie der EU zu spät in deutsches Recht umgesetzt

(Düsseldorf/Mönchengladbach/Krefeld) - "EU-Strafen sollen von den Verursachern bezahlt werden, nicht vom deutschen Steuerzahler." so die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Düsseldorf und vom Niederrhein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe gegen Deutschland eine Vertragsstrafe in Höhe von 34 Millionen Euro verhängt. Grund sei eine zu späte Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht.

Dass die EU das Recht habe, gegen Staaten, die geltendes EU-Recht nicht fristgerecht in nationale Gesetze umsetzten, mit einer Strafe belegen können, sei in den EU-Verträgen festgelegt. Solche Maßnahmen seien auch angebracht, um EU-Recht durchzusetzen. Deutschland habe genügend Möglichkeiten, auf die EU-Gesetzgebung einzuwirken. Im Nachhinein dann EU-Richtlinien zu ignorieren, denen vorher zugestimmt wurde, ist nach Meinung der ÖDP kein demokratisch sauberer Weg.

Die ÖDP stellt jedoch die Frage: "Wer muss diese 34 Millionen Euro bezahlen?" Derzeit würden diese Strafen aus dem allgemeinen Haushalt und damit von den Bürgerinnen und Bürger beglichen. Diese hätten jedoch die Verzögerung nicht verursacht.  Verantwortlich seien die Bundestagsabgeordneten, mindestens aber die die Regierung tragenden Fraktionen und die Bundesregierung.

Um die Verursacher solcher Strafen an deren Zahlung mindestens zu beteiligen, schlägt die ÖDP vor, den Fraktionen die Gelder um den gesamten oder einen Teilbetrag solcher Strafen kürzen. Damit würden die Verursacher solcher Strafen an deren Zahlung beteiligt. "Dies ist mehr als fair", so die ÖDP.

 

 

Bild: Symbolbild Pixabay

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