Pressemitteilung
Geplantes Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig
ÖDP will deutlich weniger Bundestagswahlkreise
Die geplante Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Reduzierung der Größe des Bundestags auf 598 Mandatsträger ist
aus Sicht der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) eindeutig verfassungswidrig und nichts als Augenwischerei.
„Eine systematische und zudem fast schon zufällige Nichtbesetzung von Direktmandaten würde wohl niemals vor
dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben. Hinter dem Vorschlag steckt letztendlich die Angst, die Parteien
könnten zu viele Posten für ihre Berufspolitiker verlieren,“ so Dr. Claudius Moseler, Generalsekretär der ÖDP.
Der einzige sinnvolle Ansatz zur Lösung ist die deutliche Verringerung der Anzahl der Wahlkreise, also der
Direktmandate, bei gleichbleibender Anzahl der Listenmandate. Infolgedessen käme es künftig kaum noch
zu Ausgleichs- und Überhangmandaten. Würde man die Anzahl der Wahlkreise halbieren, verkleinert sich
der Bundestag dadurch von etwa regulär 598 Mandate auf 448 oder 449 Mandate. Bürger und Steuerzahler
werden mit Sicherheit keine Einwände dagegen haben, wenn die frei werden Steuermittel dann sinnvoller
verwendet werden. Die Bundestagswahlkreise sind jetzt schon sehr groß, sie vertreten momentan eher die
Regionen als die einzelnen Bürgerinnen und Bürger. Weniger Wahlkreise brächten für die Bürgerinnen und Bürger
noch weniger Kontaktmöglichkeiten zu den Abgeordneten mit sich. Doch das will die ÖDP durch mehr direkte
Demokratie auf Bundesebene ausgleichen. Mehr Volksbegehren und -entscheide erlauben auch eine längere
Legislaturperiode ohne Defizite bei der demokratischen Mitbestimmung.
Im Herbst 2021 ist der Landesverband der ÖDP mit einem Volksbegehren zur Verkleinerung des Thüringer
Landtags am ersten Quorum gescheitert. Die Bemühungen der Öko-Demokraten sind damals im Bundestagswahlkampf
untergegangen. Die ÖDP hatte vorgeschlagen, zur Vermeidung von Ausgleichs- und Überhangmandaten das Verhältnis
der Direktmandate zu den Listenmandaten zu ändern. Die Anzahl der Wahlkreise sollte von 44 auf 25 reduziert werden.
Die Anzahl der Listenmandate jedoch nur von 44 auf 35. „Unsere Lösung hat zwei entscheidende Vorteile: Anders als
das von der Ampel geplante Bundeswahlgesetz ist sie nicht verfassungswidrig. Außerdem entlastet sie den Fiskus in
wirtschaftlich unsicheren Zeiten und sorgt für mehr Gerechtigkeit bei der demokratischen Willensbildung“, so Martin
Truckenbrodt, Landesvorsitzender der ÖDP Thüringen