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Pressemitteilung

Hambachsee kann Grundwasser gefährden

Franjo Schiller (ÖDP) fragte nach - Frage nach Trinkwasserabschaltung in Aldenhoven blieb unbeantwortet

(Mönchengladbach) – Der Tagebau Hambach und die Flutung der Grube habe auch Auswirkungen auf Mönchengladbach. Dies entnimmt die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Mönchengladbach der Antwort der Stadt Mönchengladbach auf eine Anfrage des ÖDP-Stadtvorsitzenden Franjo Schiller.

„Im Bereich der Tagebaue Garzweiler l und II befinden sich versauerungsfähige Schichten … die einen hohen Anteil an Schwefeldisulfid in Form von Pyrit enthalten. Als Folge der Braunkohlengewinnung im Tagebau Garzweiler und der dafür not-

wendigen Grundwasserabsenkungen werden diese Schichten freigelegt, umgelagert und Luftsauerstoff ausgesetzt, wodurch der in diesen Schichten enthaltene Pyrit teilweise oxidiert. Dadurch können bei Kontakt mit Wasser erhebliche Mengen an Säure, Eisen und Sulfat freigesetzt werden.“ so die Antwort der Stadt Mönchengladbach.

Was hat dies nun für Konsequenzen? Nach Angaben der Stadtverwaltung kann das wieder steigende Grundwasser bei der Flutung des Hambachsees „eine Versau-

erung und Belastung des Grundwassers mit Sulfat und Schwermetallen zur Folge haben.“ Die Stadt Mönchengladbach erwartet nach ihrer Auskunft, dass es am „Wassergewinnungsstandort Fürth im Rhein-Kreis Neuss im Umfeld des Tagebaus Garzweiler“ zu Beeinträchtigungen kommen kann. Weitere Beeinträchtigungen sieht die Stadt nicht.

Die ÖDP ist hier überaus skeptisch. Würden, wie die Stadt angibt, durch den Wiederanstieg des Grundswassers „erhebliche Mengen“ an Säure, Eisen und Sulfat freigesetzt werden, hätte dies nicht nur Auswirkungen auf das Grundwasser. Solche Stoffe könnten auch der Wind verfrachten und die Atemluft in Mönchengladbach belasten.

Die Skepsis der ÖDP gegenüber der Planung der Renaturierung des Tagebaus als See wurden nach Angeben der Partei durch die Antwort der Stadt nicht ausgeräumt.

Bezüglich der Bergschäden in Folge des Tagebaus verweist die Stadt auf die Geringfügigkeit dieser Schäden, die reguliert würden. Auf die Risiken durch die Flutung des Tagebaus geht die Antwort der Stadtverwaltung leider nicht ein.

Da eine Flutung mit einer Grundwasseranhebung einhergeht, die kurzfristiger erfolgt als die Absenkung des Grundwassers, sind hier weitaus umfangreichere Bergschäden nach Meinung der ÖDP nicht auszuschließen.

Die ÖDP bedankt sich ausdrücklich bei der Stadt für die ausführliche Antwort. Sie wird den Auswirkungen der Flutung des Hambach-Tagebaus auf die Stadt  weiterhin große Beachtung widmen. Die Skepsis gegenüber der Renaturierung-Planung der ÖDP konnte nach deren Angaben die Antwort nicht ausräumen.

 

 

 

Dokumentation: Antworten der Stadt Mönchengladbach auf die Fragen der ÖDP:

 

Frage 1)

Welche Auswirkungen hat der Braunkohletagebau auf Bauschäden in Mönchengladbach?

 

Antwort der Stadt Mönchengladbach:

 

lm Rheinischen Revier können durch bergbauliche Aktivitäten Schäden an Bauwerken, Bandinf-

rastruktur und Grundeigentum Dritter, beispielsweise durch Risse oder Setzungen an Gebäuden,

aber auch an Straßen, Wegen, und Leitungen, entstehen. Diese Bauschäden“ werden als Berg-

schden bezeichnet..

Durch den Braunkohlenabbau im Tagebau Garzweiler kann es aufgrund der hierfür erforderlichen

großräumigen Grundwasserabsenkungen zu Bergschäden kommen. Als Folge der Grundwas-

serabsenkung kommt es zu großräumigen Setzungen des Untergrundes, die zumeist langsam

und gleichmäßig verlaufen. Diese gleichmäßigen Setzungen sind der Regelfall im Rheinischen

Revier und unproblematisch für Bauwerke und Bandinfrastruktur. Im Bereich geologischer Be-

sonderheiten kann es kleinräumig zu ungleichmäßigen Setzungen kommen, wodurch Bergsch-

den entstehen können. Dies hängt dabei von der Geologie, den Boden und der Intensität der

erforderlichen Grundwasserabsenkungen für den Tagebau ab. Bei der Bewertung eines vermu-

teten Bergschadens sind zunächst immer Detailinformationen zum geologischen Untergrundauf-

bau und den Sümpfungsmaßnahmen des Bergbautreibenden zu betrachten. '

Bei Verdacht auf bergbaubedingte Schäden an Immobilien und Infrastruktur können Eigentü-

mer sich zunächst bei der Stadt grundlegend informieren und beraten lassen. Weiter nimmt die

Stadt Bergschadensmeldungen entgegen und leitet diese auf Wunsch der Betroffenen an den

Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (VBHG) weiter. Der VBHG bietet

den Bürger*lnnen der Stadt aufgrund ihrer Verbandsmitgliedschaft eine kostenlose technische

Vorprüfung des gemeldeten Bergschadenverdachts an.

_

Die Bergbautreibende RWE Power AG berichtet den betroffenen Kommunen und dem Braunkoh-

lenausschuss jährlich im Rahmen der sog. Transparenzinitiative zur Entwicklung der Berg-

schadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier. Die Bergschadenssituation ist im gesam-

ten Rheinischen Braunkohlenrevier und im Bereich des Tagebaus Garzweiler in den letzten Jah-

ren gleichbleibend. In den letzten fünf Jahren wurden etwa je fünf bis fünfzehn Erst- und Wieder-

holungsmeldungen aus dem Mönchengladbacher Stadtgebiet an den Bergbautreibenden gemel-

det. Von den Erstmeldungen der letzten fünf Jahre wurden vier neue Bergschäden anerkannt,

wobei der letzte aus dem Jahr. 2020 datiert. Die geringe Zahl neuer Bergschäden ist fachlich damit

zu erklären, dass die großräumigen Grundwasserabsenkungen im Stadtgebiet bereits seit Jahr-

zehnten wirken und die schadensverursachenden geologisch besonderen Bereiche (z.B. Tekto-

nik, Auen) bereits vor vielen Jahren beeinflusst wurden. Daher wird auch zukünftig mit einer

gleichbleibenden Bergschadenssituation gerechnet.

Weitere Informationen zur Thematik Sie auf der statischen Website unter:

www.moenchenqladbach.de/de/rathaus/buerqerinfo-a-z/planen-bauen-r'nobilitaet-umwelt-

dezernat—vi/fachbereich-umwe|t-64/wasser-abwasser-braunkohle-umweItplanunq/braunkohlen-

angeleqenheiten/berqschadensvermutunq

 

 

 

Frage 2)

 

Gefährdet die Sulfatbelastung das Trinkwasser im Raum des Tagebaus, also auch in

Mönchengladbach?

 

 

Antwort der Stadt Mönchengladbach:

 

Im Bereich der Tagebaue Garzweiler l und II befinden sich versauerungsfähige Schichten (sog.

Braunkohlennebengesteine Abraum) die einen hohen Anteil an Schwefeldisulfid in Form von

Pyrit enthalten. Als Folge der Braunkohlengewinnung im Tagebau Garzweiler und der dafür not-

wendigen Grundwasserabsenkungen werden diese Schichten freigelegt, umgelagert und Luft- .

sauerstoff ausgesetzt, wodurch der in diesen Schichten enthaltene Pyrit teilweise oxidiert.

Dadurch können bei Kontakt mit Wasser erhebliche Mengen an Sure, Eisen und Sulfat freige-

setzt werden.

Beim Wiederanstieg des Grundwassers in der Abraumkippe Garzweiler kann dies eine Versau-

erung und Belastung des Grundwassers mit Sulfat und Schwermetallen zur Folge haben.

Diese Problematik ist bereits seit 1991 bekannt, so dass u.a. auf Forderungen der Stadt entspre-

chende Untérsuchungen und Schutzmaßnahmen initiiert wurden. Als vorbeugende Maßnah-

men gehren hierzu beispielsweise die selektive Abraumverkippung, die Optimierung der Höhen-

lage von Abbaustrossen sowie insbesondere eine zusätzliche Kalkung des Abraums durch die

Zugabe von gemahlenem Kalkstein bei der Verkippung. Diese Schutzmaßnahmen wurden im

Braunkohlenplan Garzweiler II von 1995 festgeschrieben, aber auch bereits in Teilen des Abbau-

feldes Garzweiler l umgesetzt. Sie werden durch das wasserwirtschaftlich-ökologische Monitoring

Garzweiler überwacht. Die Ergebnisse werden jährlich in Jahresberichten dokumentiert.

Der Braunkohlenplan Garzweiler II (1995) und die Monitoring-Jahresberichte stehen der interes-

sierten Öffentlichkeit auf der Website der zuständigen Braunkohlenplanung bei der Bezirksregie-

rung Köln zur Verfügung. Zusätzlich berichtet die Stadt als Monitoringbeteiligte regelmäßig in den

politischen Ausschüssen über die Auswirkungen des Tagebaus Garzweiler auf das Stadtgebiet

und erläutert hierzu die Ergebnisse des Monitorings.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand lässt sich festhalten, dass bis auf den Wassergewinnungsstandort

Fürth im Rhein-Kreis Neuss im Umfeld des Tagebaus Garzweiler keine weiteren Beeinträchtigun-

gen von Wassergewinnungsanlagen durch den Abstrom sulfathaltiger Kippengrundwsser erwar-

tet werden. Dort wird aufgrund von Kippehwassereinflüssen aus den Alttagebauen frühestens ab

dem Jahr 2025 mit dem Wegfall von Einzelbrunnen zu rechnen sein. Die dort eventuell wegfal-

Ienden Wassermengen werden, soweit bekannt, auf andere Trinkwassergewinnungsstan-

dorte in Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden verteilt. Ob und inwieweit zukünf-

tig weitere Wassergewinnungsstandorte in den Einflussbereich sulfathaltiger Kippengrundwsser

geraten können, wird im anstehenden BraunkohIenplannderun95verfahren zu überprüfen sein.

Der Bergbautreibende ist verpichtet, im Falle des Ausfalls oder der Unbrauchbarkeit von

Trinkwassergewinnungsanlagen als Folge der bergbaulichen Tätigkeiten, für Ersatzwasser

oder eine Aufbereitung zu sorgen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Websites:

Rechtsverbindliche Braunkohlenpläne:

httpsz//www.bezreq-koeln.nnrv.de/themen/kommunales-planunq-bauen-und-verkehr/braunkoh-

Ienplanunq/aktuelle-rechtsverbindliche

Jahresberichte Monitoring Garzweiler:

httpszllwww.bezreq-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/braunkoh-

lenplanunq/monitorinq-fuer-das-rheinische

Landtag NRW, Berichtsvorlage MMV 17/5100, 7. Sitzung des Unterausschusses Bergbausicher-

heit am 14.12.2018, TOP 6 "Auswirkungen des Braunkohlentagebaus auf das Grundwasser im

Rheinischen Revier": ‘

httpszllwww.landtaq.nrw.de/portalNVWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1500.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

Frage 3)

 

Ist es richtig, dass in Aldenhoven die Trinkwasserversorgung bereits deshalb abgeschaltet

wurde? Welche Auswirkungen hat dies zukünftig auf Mönchengladbach?

 

 

Antwort der Stadt Mönchengladbach:

 

Die Gemeinde Aldenhoven liegt im Kreis Düren und befindet sich im Einflussbereich des Tage-

baus Inden. Die Auswirkungen des Tagebaus Inden betreffen nicht das Stadtgebiet Mönchen-

gladbach, so dass hier keine Informationen vorliegen. Hinzu kommt, dass die Stadt Mönchen-

gladbach keine Zuständigkeit bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Aldenhoven

hat. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich eine Anfrage an die Gemeinde Aldenhoven oder das dort

zuständige Wasserversorgungsunternehmen zu richten

 

 

Bildquelle: Pixabay_drfuenteshernandez

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